Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Chemie der RWTH müssen sich ebenfalls für den Masterstudiengang Chemie bewerben!
Bewerbung und Einschreibung für die Chemiestudiengänge
Einschreibung oder Bewerbung?
Für alle Studiengänge ist eine Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen über RWTHonline Voraussetzung. Auf die Bewerbung folgt die Zulassung und im nächsten Schritt ist die Einschreibung durch Sie durchzuführen.
Mit der Einschreibung erhalten Sie einen Studienplatz an der RWTH Aachen, werden also ein Mitglied der Hochschule.
In den Studiengängen, die zulassungsfrei sind, in denen also genügend Studienplätze vorhanden sind, erhalten Sie in aller Regel unmittelbar nach der Bewerbung bereits Ihren Zulassungsbescheid und können sich somit während der Einschreibefristen an der RWTH Aachen einschreiben.
Bachelorstudiengang Chemie
Für den Bachelorstudiengang Chemie der RWTH gibt es für das Wintersemester 2023/2024 keine Zulassungsbeschränkung (NC frei).
Bachelorstudiengang Lehramt Chemie
Für den Bachelorstudiengang Lehramt Chemie gibt es keine Zulassungsbeschränkung (NC frei). Da aber zwei Fächer gewählt werden müssen, kann das zweite Fach eine Zulassungsbeschränkung (NC) haben. Daher hängt es von der Wahl des zweiten Fachs ab, ob Studieninteressierte sich bis zur Bewerbungsfrist online bewerben müssen oder ob sie sich innerhalb der Einschreibefrist online bewerben.
Masterstudiengang Chemie und Masterstudiengang Lehramt Chemie
Für alle Masterstudiengänge Chemie der RWTH gibt es keine Zulassungsbeschränkung (NC frei). Trotzdem müssen sich alle Studienaninteressierte bei der RWTH bewerben, da die fachliche Vorbildung nachgewiesen werden muss.
Auch Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge Chemie der RWTH müssen sich für die Masterstudiengänge Chemie bewerben.