Begriffe von A bis Z

 

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Abschlussarbeiten und Forschungspraktika - Unterschied zwischen internen und externen Abschlussarbeiten und Forschungspraktika?

Intern sind Abschlussarbeiten und Forschungspraktika, wenn sie in einer Arbeitsgruppe der Fachgruppe Chemie der RWTH Aachen durchgeführt werden. Wenn Professor*innen der Fachgruppe Chemie eine weitere Arbeitsgruppe in einer anderen Institution haben, z. B. Forschungszentrum Jülich oder Max-Planck-Institut, dann gelten Abschlussarbeiten und Forschungspraktika in diesen externen Institutionen auch als intern, wenn sie von den internen Professor*innen betreut werden.

Extern sind Abschlussarbeit und Forschungspraktika, die in einer anderen Fachgrupppe oder Fakultät der RWTH Aachen, z. B. Biologie oder Verfahrenstechnik, an einer anderen Universität, in der Industrie oder im Ausland durchgeführt werden. Externe Abschlussarbeiten und Forschungspraktika müssen vom Prüfungsausschuss Chemie genehmigt werden. Die entsprechenden Formulare befinden sich im Download-Center.

Im Ausland durchgeführte externe Abschlussarbeiten und Forschungspraktika verlangen einen deutlich größeren organisatorischen Aufwand als interne oder an der RWTH durchgeführte externe Abschlussarbeiten und Forschungspraktika. Sie sollten etwa ein Jahr vor dem geplanten Beginn mit der Organisation starten. Sie müssen sich in der Regel nicht nur um die Arbeitsstelle und das Thema kümmern, sondern zusätzlich Dinge wie Visum, Versicherungen, Verschwiegenheitserklärungen (bei Firmen) usw. klären. Außerdem müssen Sie mit Ihren internen und externen Betreuenden klären, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, die als Abschlussarbeit oder Forschungspraktikum anerkannt werden kann. Das Service Center Chemie unterstützt Sie gerne bei allen Fragen Rund um externe Abschlussarbeiten und Forschungspraktika.

Abschlussarbeiten - Wie wird eine Abschlussarbeit angemeldet?

Der unten beschriebene Prozess gilt nur für die Anmeldung von Abschlussarbeiten des Bachelorstudiengangs Chemie und des Masterstudiengangs Chemie.

Der Prozess der Anmeldung von Bachelorarbeiten und Masterarbeiten der Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach Chemie läuft komplett über das Zentrale Prüfungsamt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiter*innen,

Stehen Thema sowie Erstprüfende und Zweitprüfende fest und erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Beginn der Abschlussarbeit, dann müssen Abschlussarbeiten des Bachelorstudiengangs Chemie und des Masterstudiengangs Chemie VOR Beginn der Abschlussarbeit angemeldet werden.

Der neue Prozess läuft ab dem 01.12.2022, wenn Sie einverstanden sind, komplett per E-Mail ab:

  1. Sie laden sich das für Ihren Studiengang passende Formular für die Anmeldung der Abschlussarbeit vom Download-Center Chemie herunter. Bitte wählen Sie bei Bachelorarbeiten die richtige Datei: Prüfungsordnung 2010 ohne Bachelorabschlusskolloquium oder Prüfungsordnung 2021 mit Bachelorabschlusskolloquium
  2. Unter Punkt 1 tragen Sie Ihre persönlichen Daten, Erstprüfende, Zweitprüfende sowie die Aufgabenstellung (Titel) der Abschlussarbeit ein. Unter Punkt 2 stellen Sie einen Antrag auf Durchführung einer externen Abschlussarbeit, falls Sie Ihre Arbeit außerhalb der Fachgruppe Chemie durchführen möchten. Im Anschluss senden Sie das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular an das Zentrales Prüfungsamt (ZPA). Der Titel der Abschlussarbeit kann am Ende der Abschlussarbeit geändert werden (siehe unter "Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?").
  3. Das ZPA bestätigt unter Punkt 3, dass Sie die Voraussetzungen für die Anmeldung der Arbeit erfüllen und sendet das Formular an die Erstprüfenden. Jetzt dürfen Sie mit Ihrer Abschlussarbeit beginnen.
  4. Die Erstprüfenden tragen unter Punkt 4 den Zeitpunkt der Ausgabe, d. h. den Beginn der Bearbeitungszeit ein und senden das Formular an das Service Center Chemie.
  5. Wenn ein Antrag auf Durchführung einer externen Abschlussarbeit gestellt wurde, dann genehmigen die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Chemie unter Punkt 5 den Antrag und bestellen externe Zweitprüfenden. Das Service Center Chemie leitet das Formular an das ZPA weiter.
  6. Das ZPA überträgt die Daten von dem Anmeldeformular nach RWTHonline. Danach ist der Prozess der Anmeldung abgeschlossen und Sie finden die Daten Ihrer Abschlussarbeit in RWTHonline.

Die Daten zu den Abschlussarbeiten finden Sie dort, wo Sie Ihre bestandenen Klausuren finden, in der Applikation "Meine Leistungen". Im wiki-intern (erreichbar im Netz der RWTH oder per VPN) finden Sie in der "FAQs für Studierende" die Frage "Wo finde ich Informationen zu meiner Abschlussarbeit?".

Abschlussarbeiten - Wo finde ich meine angemeldete Abschlussarbeit in RWTHonline?

Das ZPA überträgt die Daten von dem Anmeldeformular nach RWTHonline. Danach ist der Prozess der Anmeldung abgeschlossen und Sie finden die Daten Ihrer Abschlussarbeit in RWTHonline.

Die Daten zu den Abschlussarbeiten finden Sie dort, wo Sie Ihre bestandenen Klausuren finden, in der Applikation "Meine Leistungen". Im wiki-intern (erreichbar im Netz der RWTH oder per VPN) finden Sie in der "FAQs für Studierende" die Frage "Wo finde ich Informationen zu meiner Abschlussarbeit?".

Abschlussarbeiten - Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?

Sie müssen zwei ausgedruckte und gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit fristgerecht beim Zentralen Prüfungsamt einreichen. Ihre Abgabgefrist finden Sie nach der Anmeldung der Abschlussarbeit in RWTHonline (siehe "Wo finde ich meine angemeldete Abschlussarbeit in RWTHonline?").

Nach Abstimmung mit Ihren Erstprüfenden ist es möglich, die Aufgabenstellung (Titel) Ihrer Abschlussarbeit zu ändern. Der Titel der Abschlussarbeit wird ohne Antrag an den Prüfungsausschuss Chemie durch das Zentrale Prüfungsamt geändert, wenn der Titel auf den abgegebenen Exemplaren von dem Titel auf dem Anmeldeformular abweicht.

Neben den zwei gebundenen Exemplaren müssen Sie noch weitere Unterlagen einreichen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts unter Anmeldung und Abgabe.

Die Sachbearbeiter*innen im Zentralen Prüfungsamt stempeln auf die zwei eingereichten Exemplare das Datum der Abgabe. Dieses Datum ist das Prüfungsdatum der Abschlussarbeit, unabhängig davon, wie lang die Benotung der Abschlussarbeit dauert. Anschliesend senden sie die gestempelten Exemplare an die Prüfenden zur Benotung Ihrer Abschlussarbeit.

In wichtigen Gründen wie z. B. wenn für die Arbeit notwendige Messgeräte ausgefallen sind, kann die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten auf Antrag an den Prüfungsausschuss Chemie verlängert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpersonen im  Service Center Chemie, die Ihnen das entsprechende Formular zusenden.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung von Studierenden durch den Staat. Die Unterstützung erfolgt abhängig vom Einkommen der Eltern, der Ehepartnerin/des Ehepartners und vom vorhandenen Privatvermögen. Allgemeine Informationen finden sie beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des Studiengangs. Nach dem vierten Semester wird jedes Semester überprüft, ob die Studienziele erreicht wurden. Dazu muss beim BAföG-Amt das Formblatt 5, das vom Zentralen Prüfungsamt ausgefüllt wird, als Eignungsnachweis eingereicht werden.

Der Prüfungsausschuss Chemie hat festgelegt, dass zum Ende des 4. Semesters 80 Kreditpunkte erreicht werden müssen, um den Eignungsnachweis zu erhalten. 
Im Bachelorstudiengang Chemie können 80 CP erreicht werden, wenn die Module ALG1, ALG2, MAT, PHYS, WAHL, CBP, MMS und ASP erfolgreich abgeschlossen wurden. Im Bachelorstudiengang Lehramt Chemie müssen insgesamt 80 CP aus dem Fach Chemie, dem zweiten Fach und den Bildungswissenschaften zusammen erreicht sein. 

Forschungspraktika - Welche Prüfenden darf ich für meine Forschungspraktika auswählen?

Während Ihres Studiums im Masterstudiengang Chemie bzw. den Masterstudiengängen Lehramt Chemie müssen Sie mehrere Forschungspraktika bzw. ein Forschungspraktikum absolvieren. Wenn Sie Prüfende für Ihre Forschungspraktika auswählen, dann müssen Sie einige Regelungen beachten. Welche Prüfenden Sie auswählen können wird weiter unten erklärt.

Da im Masterstudiengang Chemie mehrere Forschungspraktika vorgesehen sind, gelten für diesen Studiengang zwei zusätzliche Regeln:

  • Zwei Forschungspraktika dürfen nicht bei denselben Prüfenden durchgeführt werden.
  • Zwei externe Forschungspraktika dürfen nicht an derselben Einheit, z. B. Forschungsgruppe einer Universität oder Abteilung einer Firma, durchgeführt werden.

In RWTHonline sind alle Prüfenden für die Forschungspraktika der Chemiestudiengänge aufgeführt, um Ihnen die Wahl der Prüfenden einfacher zu machen. Sie finden die Prüfenden in der Applikation „Lehrveranstaltungen“. Dort filtern Sie nach „Forschungspraktikum“. Ihnen werden unter anderem die Lehrveranstaltungen zu den Forschungspraktika der Chemie angezeigt:

  • Chemisches Forschungspraktikum für Lehramt
  • Forschungspraktikum Frei wählbar
  • Forschungspraktikum der Vertiefungsrichtung Bioaktive Verbindungen und synthetische Methoden
  • Forschungspraktikum der Vertiefungsrichtung Computerchemie und Spektroskopie
  • Forschungspraktikum der Vertiefungsrichtung Katalyse
  • Forschungspraktikum der Vertiefungsrichtung Werkstoffe und mesoskopische Systeme: Festkörper, Polymere und Nanostrukturen

Nur die unter "Vortragende*r" angezeigten Personen dürfen die entsprechenden Forschungspraktika prüfen. Dies gilt für interne und externe Forschungspraktika.

Die Prüfenden sind nach den folgenden Regeln ausgewählt:

  • Masterstudiengänge Lehramt Chemie
    • Alle Professor*innen (Univ.-Prof., Jun.-Prof., apl-Prof.) und Privatdozent*innen (Priv.-Doz.) der Fachgruppe Chemie dürfen das "Chemische Forschungspraktikum für Lehramt" prüfen.
  • Masterstudiengang Chemie
    • Alle Professor*innen (Univ.-Prof., Jun.-Prof., apl-Prof.) und Privatdozent*innen (Priv.-Doz.) der Fachgruppe Chemie sowie alle Dozierenden der Fachgruppe Chemie, die Vorlesungen im Masterstudiengang Chemie anbieten, dürfen das "Forschungspraktikum Frei wählbar" prüfen.
    • Nur die Dozierenden inklusive Professor*innen und Privatdozent*innen der Fachgruppe Chemie, die in den Vertiefungsrichtungen des Masterstudiengangs Chemie Vorlesungen anbieten, dürfen in den entsprechenden Vertiefungsrichtungen Forschungspraktika prüfen.
  • Betreuende externer Institution sollen ebenfalls aus dem Personenkreis der Professor*innen und Privatdozent*innen kommen. Nur bei Institutionen, in denen keine Mitarbeitenden aus diesem Personenkreis angestellt sind (z. B. Firmen), können auch promovierte Mitarbeitende als Betreuende gewählt werden. Bei Fragen zu solchen Ausnahmen wenden Sie sich bitte an das Service Center Chemie.

Forschungspraktika - Wie wird ein INTERNES Forschungspraktikum angemeldet?

Der beschriebene Prozess gilt nur für die Anmeldung von internen Forschungspraktika des Masterstudiengangs Chemie und der Masterstudiengänge Lehramt Chemie.

Die Beschreibung für die Anmeldung von externen Forschungspraktika, die Wahl der Prüfenden sowie den Unterschied zwischen internen und externen Abschussarbeiten und Forschungspraktika finden Sie in eigenen "Begriffe von A bis Z"-Einträgen.

Stehen die Themen, interne Prüfende und Starttermine der internen Forschungspraktika fest, dann werden Sie vor Beginn oder spätestens am Tag des Beginns der internen Forschungspraktika von den Prüfenden in RWTHonline angemeldet. Sie melden sich ab dem 01.12.2022 nicht mehr selber für interne Forschungspraktika im Zentralen Prüfungsamt an!

Interne Forschungspraktika werden nicht als Lehrveranstaltung, sondern nur als Prüfungstermin angemeldet. Sie finden die angemeldeten Forschungspraktika in RWTHonline an derselben Stelle wie Klausuranmeldungen. In den Prüfungsterminen sind alle für das Forschungspraktikum relevanten Daten gemäß den Prüfungsordnungen enthalten:

  • Anmelde-Beginn: Beginn des Forschungspraktikums

  • Anmelde-Ende: wie Anmelde-Beginn

  • Abmelde-Ende: Zwei Wochen nach Beginn des Forschungspraktikums (Frist für Abbruch eines Forschungspraktikums)

  • Termindatum: Frist für Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung (Abschlussbericht) (Vier Monate nach Beginn des Forschungspraktikums)

Das Termindatum wird bei der Benotung des Forschungspraktikums durch das Datum der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung ersetzt. Dies ist das Prüfungsdatum des Forschungspraktikums, auch wenn die Note erst später eingetragen wird.

Forschungspraktika - Wie wird ein EXTERNES Forschungspraktikum angemeldet und anerkannt?

Der beschriebene Prozess gilt nur für externe Forschungspraktika des Masterstudiengangs Chemie und der Masterstudiengänge Lehramt Chemie.

Die Beschreibung für die Anmeldung von internen Forschungspraktika, die Wahl der Prüfenden sowie den Unterschied zwischen internen und externen Abschussarbeiten und Forschungspraktika finden Sie in eigenen "Begriffe von A bis Z"-Einträgen.

Grundsätzlich unterscheiden sich externe Forschungspraktika in der Durchführung nicht von internen Forschungspraktika. Die unter "Welche Prüfenden darf ich für meine Forschungspraktika auswählen?" und allgemeinen Regelungen der Prüfungsordnung gelten für interne und externe Forschungspraktika.

Externe Forschungspraktika müssen aber vor Beginn beim Prüfungsausschuss Chemie beantragt werden. Im Gegensatz zu internen Forschungspraktika werden externe nicht vor Beginn in RWTHonline angemeldet, sondern nach Abschluss vom Prüfungsausschuss Chemie anerkannt.

Für die Anmeldung gibt es ein neues Formular im Download-Center. Die internen Betreuenden/Prüfenden bestätigen auf dem Antragsformular die Eignung des externen Forschungspraktikums für die Masterstudiengänge Chemie. Nach Abschluss des externen Forschungspraktikums reichen die Studierenden den Abschlussbericht bei den internen Betreuenden/Prüfenden ein. Diese tragen auf dem Antragsformular das Abgabedatum des Abschlussberichts und die Note ein und leiten das Antragsformular an den Prüfungsausschuss Chemie weiter.

Literaturrecherche

Währed des Studiums ist die Recherche von themenbezogener Literatur zur Erstellung von Hausarbeiten, Protokollen, Praktikumsberichten und schließlich der Abschlussarbeiten eine wichtige Kernkompetenz der Studierenden. 

Erste Anlaufstelle für Fachliteratur der Chemie ist die Fachbibliothek Chemie mit ihrem Präsenzbestand. Neben klassischen Lehrwerken und Fachbüchern ist auch der Zeitschriftenbestand der Fachbibliothek sehr umfangreich. 

Für die Vorbereitung auf Prüfungen, Veranstaltungen und Praktika bietet sich ein Blick in die Lehrbuchsammlung der RWTH an. Dort stehen die wichtigsten Lehrweke der chemischen Themenbereiche in ausreichender Zahl zur Ausleihe zur Verfügung. 

Für alle weiteren Literaturrecherchen ist die Universitätsbibliothek der RWTH die richtige Adresse. In den zahlreichen Online-Katalogen, die auf der Webseite hinterlegt sind, kann online schnell nach aktuellen Publikationen gesucht werden. Außerdem können Bücher über das Benutzerkonto zur Abholung bestellt werden. Das Angebot umfasst weiterhin zahlreiche Kursangebote zur Literaturrecherche. 

Modulkataloge

Die Modulkataloge bildeten bis zum Wintersemester 2019/2020 die rechtliche Grundlage für die Module eines Studiengangs. Diese wurden zum Sommersemester 2020 wieder von den Modulhandbüchern ersetzt, da diese übersichtlicher sind.

Unter dem Punkt Modulhandbücher sind die Links für die aktuellen und vergangenen Modulhandbücher hinterlegt.

Die Modulkataloge sind in in der Archiv der Amtlichen Bekanntmachungen zu finden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wenn Studierende drei mal an einer schriftlichen Prüfung teilgenommen haben ohne diese zu bestehen und kein Täuschungsversuch vorlag, haben sie die Möglichkeit an einer mündlichen Ergänzungsprüfung teilzunehmen. Diese Ergänzungsprüfungen sind für alle Bachelor- und Masterstudierenden entsprechend der übergreifenden Prüfungsordnungen vorgesehen.

Da es sich nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine Ergänzungsprüfung handelt, haben die Studierenden die Möglichkeit die zweiten nicht bestandenen Wiederholungsprüfung noch mit der Note 4,0 abzuschließen. Eine bessere Note kann nicht erreicht werden. Voraussetzung ist ein zeitlicher Bezug zur nicht bestandenen Prüfung und somit eine Durchführung innerhalb von vier Wochen ab Klausureinsicht. 

Die Durchführung der Mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nur auf Antrag seitens der/des Studierenden unverzüglich nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, spätestens im Termin der Klausureinsicht. 

Weitere Informationen finden Sie beim Zentralen Prüfungsamt.

Praktikumsordnungen

Die Praktikumsordnungen aller Chemiestudiengänge sind auf der folgenden Seite in einer Tabelle hinterlegt. Dort ist die aktuell gültige Version hinterlegt.

Praktikumsordnungen

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen der chemischen Studiengänge sowie die übergreifenden Prüfungsordnungen sind auf folgender Seite aufgeführt.

Prüfungsordnungen

Semestertermine

Alle allgemeingültigen Termine, etwa Beginn und Ende des Semesters beziehungsweise der Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Feiertage sowie Fristen sind in der RWTH-weiten Liste der Semestertermine zu finden.

Semestertermine