Organisation und Wahl der Lehrveranstaltungen
Durch die große Flexibilität der Vorlesungen ist im Vorfeld Planung und Eigeninitiative notwendig. Im Folgenden werden die Organisation der Lehrveranstaltungen und Vorlesungsmodule erklärt sowie Schritte zur Lehrveranstaltungswahl und und Studienverlaufsplanung vorgestellt.
Organisation der Lehrveranstaltungen und Vorlesungsmodule
Vertiefungsrichtungen:
Im Master-Studiengang Chemie werden vier Vertiefungsrichtungen angeboten, die den Schwerpunkten der Fachgruppe Chemie und der technischen Ausrichtung der Hochschule entsprechen:
SYN - Bioaktive Verbindungen und synthetische Methoden
CAT - Katalyse
MES - Werkstoffe und mesoskopische Systeme: Festkörper, Polymere und Nanostrukturen
COS - Computerchemie und Spektroskopie
Von diesen vier Vertiefungsrichtugnen werden von den Studierenden zwei in beliebiger Kombination zu Beginn des Studiums gewählt.
In jeder dieser beiden Vertiefungsrichtungen müssen drei
Vorlesungsmodule
und ein Praktikumsmodul
belegt werden.
Zusätzlich müssen noch gewählt werden:
- eine frei wählbare Vorlesung,
- ein frei wählbares Forschungspraktikum
- eine Veranstaltung aus dem Wahlbereich
Allgemeines:
Jede Vorlesung kann nur einmal belegt werden, auch wenn Sie in verschiedenen Vertiefungsrichtungen angeboten wird! Der Zeitpunkt und die Abfolge der Veranstaltungen den Studierenden überlassen. Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ergeben sich trotzdem logische Reihenfolgen. Generell gibt es zu den Vorlesungen keine Zulassungsvoraussetzungen oder -beschränkungen.
Alle Pflichtvorlesungen und fast alle Wahlpflichtvorlesungen sind überschneidungsfrei, sodass die Wahl einer Vorlesung eine andere nicht ausschliesst. Die Pflichtvorlesungen einer Vertiefungsrichtungen finden immer an einem einzigen Wochentag statt, sodass vorlesungsfreie Wochentage möglich sind.
Eine Vorlesung mit Leistungsnachweis wird meist mit 3 Leistungspunkten (CP) angerechnet.
Lehrveranstaltungsplan für einen Master in Regelstudienzeit
Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen, die bei Einhaltung der Regelstudienzeit in drei Semestern absolviert werden müssen, zusammenfassend dargestellt:
- 6+6 Pflichtvorlesungen der beiden Vertiefungsrichtungen und ihre entsprechende Prüfungen
- 3+3 Wahlpflichtvorlesung aus dem jeweiligen Vertiefungsrichtungsangebot mit Leistungsnachweis
- 1 frei wählbare Veranstaltung aus dem Angebot des Master-Studiengangs Chemie mit Leistungsnachweis
- 1 frei wählbare, nicht in den Chemiestudiengängen verankerte Veranstaltung aus dem gesamten Veranstaltungsangebot der RWTH Aachen mit Leistungsnachweis. Insgesamt müssen mindesten 3 CPs erreicht werden.
- 1+1 Forschungspraktikum in der jeweiligen Vertiefungsrichtung und Erstellen jeweils eines Forschungsberichts
- 1 frei wählbares Forschungspraktikum mit Forschungsbericht oder das verpflichtende Übungsmodul COS
Wie diese Veranstaltungen auf drei Semester aufgeteilt werden, bleibt Ihnen überlassen. Bei Interesse können beispielsweise auch alle drei Wahlpflichtvorlesungen einer Vertiefungsrichtung in einem Semester belegt werden.
Das vierte Semester ist der Masterarbeit vorbehalten, wobei die Masterarbeit generell begonnen werden kann, wenn 84 CPs erreicht worden sind. Das bedeutet, dass im vierten Semester zwei Vorlesungen mit Leistungsnachweis (im Allgemeinen 3 CP pro Vorlesung) fehlen dürfen, beziehungsweise, dass auch früher mit der Masterarbeit begonnen werden kann.
Vorlesungsmodule:
Jedes Vorlesungsmodul in den Vertiefungsrichtungen besteht aus zwei vorgegebenen Pflichtvorlesungen, deren Inhalte in der Regel in einer gemeinsamen Klausur oder mündlichen Prüfung am Ende des Semesters geprüft werden. Zusätzlich muss pro Modul aus einem Kanon von angebotenen Wahlpflichtvorlesungen eine gewählt werden. Die in dieser Veranstaltung erworbenen Kenntnisse werden am Ende des Semesters in einer Studienleistung (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Kolloquium usw.) überprüft. Die Wahlpflichtvorlesungen werden im allgemeinen im Halb- oder Einjahresturnus angeboten.
Frei wählbare Vorlesung:
Eine Vorlesung aus dem Angebot des Master-Studiengangs Chemie wird belegt. Diese kann aus den Wahlpflichtvorlesungen der beiden gewählten Vertiefungsrichtungen oder aus den Pflicht- sowie Wahlpflichtvorlesungen der beiden nicht gewählten Vertiefungsrichtungen gewählt werden.
Praktikumsmodule (Forschungspraktika):
Pro Vertiefungsrichtungen wird ein Forschungspraktikum durchgeführt, das für diese Vertiefungsrichtung spezifische praktische Kenntnisse vermittelt. Zu jedem Forschungspraktikum ist ein Forschungsbericht zu verfassen. Es gibt keine Festlegung über die Dauer und Arbeitszeiten des Forschungspraktikums. Die Arbeitszeiten werden mit den jeweiligen Betreuern vereinbart. In der Regel sind 6 Wochen Vollzeit- oder 10 Wochen Teilzeitarbeit erforderlich. Bei Teilzeitarbeit können z.B. weiterhin Vorlesungen besucht werden. Auch eine Stückelungen in Voll- und Teilzeitarbeit ist möglich und hängt von der Flexibilität des Arbeitskreises ab. Das Forschungspraktikum kann nach Absprache auch in der Industrie oder an einer anderen Hochschule absolviert werden. Insgesamt darf das Forschungspraktikum einschließlich des Forschungsberichts die Dauer von 300 akademischen Arbeitsstunden nicht überschreiten.
Forschungspraktika können auch im Ausland durchgeführt werden. Mehr dazu unter Externe Studienleistungen.
Frei wählbares Forschungspraktikum / Übungsmodul COS:
Zusätzlich zu den Forschungspraktika der beiden Vertiefungsrichtungen ist noch ein weiteres Forschungspraktikum durchzuführen. Hierfür kann eine der vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden. Das frei wählbare Forschungspraktikum kann auf Antrag auch außerhalb der Fachgruppe Chemie, z.B. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts, durchgeführt werden. Studierende, die die Vertiefungsrichtung COS gewählt haben, müssen anstatt des frei wählbaren Forschungspraktikums das Übungsmodul COS durchführen. Zu allen Pflichtvorlesungen der Vertiefungsrichtung COS in den Semestern 1-3 werden Übungen angeboten, die alle Bestandteile des Übungsmoduls COS sind.
Wahlbereich:
Im Wahlbereich ist eine Veranstaltung außerhalb des Veranstaltungskatalog des Bachelor- oder Masterstudiengangs Chemie zu belegen. Dies können z.B. Veranstaltungen aus dem interdisziplinären Lehrangebot der RWTH sein. Andere Lehrveranstaltungen können nach Absprache mit der zuständigen Dozentin beziehungsweise dem Dozenten anerkannt werden.
Masterarbeit:
Zur Erlangung des Mastergrades müssen insgesamt 120 Leistungspunkte (CP) erreicht worden sein.
Die Masterarbeit wird in der Regel im vierten Fachsemester des Master-Studiengangs Chemie durchgeführt. Für die Bearbeitung der Masterarbeit sind 6 Monate vorgesehen.
Die Masterarbeit stellt 30 der 120 CP dar. Für die verbleibenden 90 CP müssen die in den vorangehenden Abschnitten beschriebenen Lehrveranstaltungen absolviert worden sein, die in Summe 90 CP liefern. Voraussetzung für die Anmeldung und damit den Beginn der Masterarbeit sind 84 von den 90 durch Lehrveranstaltungen zu erreichenden CPs. Zudem müssen Studierende, die ihr Masterstudium inach dem Sommersemester 2020 begonnen haben für die zulassung zur Masterarbeit der Modulbaustein Wissenschaftliche Integrität erfolgreich abgeschlossen haben.
Einen Teil der Studienleistungen (Vorlesungen und Forschungspraktika) können Sie auf Antrag auch extern, d.h. in der Industrie, in Forschungsinstituten oder anderen Universitäten im In- und Ausland absolvieren.
Es besteht auch die Möglichkeit die Masterarbeit extern d.h. in anderen Fachgruppen, in der Industrie, im Ausland oder an einer anderen Forschungseinrichtung zu absolvieren. Die Anträge hierzu sind ebenfalls im Download-Center Chemie in der Kategorie Externe Leistungen zu finden.
Download-Center der Chemie: Anträge für externe Leistungen
Ein externes Forschungspraktikum im Ausland hat Auswirkungen auf die besuchbaren Vorlesungen und wird am besten für das dritte Semester eingeplant.
Dies liegt einerseits daran, dass im ersten Mastersemester, das nötige Fachwissen noch fehlt und andererseits daran, dass die meisten Vorlesungen nur im Jahresturnus gehalten werden. Bei einem Auslandsaufenthalt im zweiten Semester ist zu beachten, dass die einjährig angebotenen Pflichtvorlesungen erst im vierten Semester besucht werden können, wodurch die Masterarbeit, aufgrund der fehlenden CPs, erst im fünften Semester begonnen werden kann.
Ein Forschungspraktikum in der Industrie ist in der Regel mit Vollzeitarbeit verbunden, wodurch die gleichen Einschränkungen wie bei einem Auslandsaufenthalt gelten.
Schritte zur Lehrveranstaltungswahl und Studienverlaufsplanung
1. Wahl der Vertiefungsrichtungen
Die erste wichtige Entscheidung ist die Wahl der zwei Vertiefungsrichtungen. Diese ergibt sich meist aus den präferierten Vorlesungen und Interessenslagen. Bei Unsicherheit helfen die Steckbriefe der einzelnen Vorlesungen weiter.
Durch die Auswahl der Vertiefungsrichtung sind die Pflichtvorlesung eindeutig festgelegt.
2. Wählbare Veranstaltungen
Im zweiten Schritt sollten Sie sich Gedanken über die wählbaren Veranstaltungen machen. Hierbei stehen natürlich ihre Präferenzen und Interessenlagen im Vordergrund. Weiterhin ist zu beachten, dass manche wählbaren Veranstaltungen durch Vorlesungsverschiebungen nur im Zweijahrensturnus gehalten werden. Pflichtveranstaltungen werden hingegen immer im Einjahresturnus gehalten.
Bestehen Unsicherheiten bei der Wahl einer Lehrveranstaltung, so besteht die Möglichkeit sich für eine Veranstaltung anzumelden und an einigen Vorlesungen teilzunehmen. Sprechen dann Gründe gegen die Lehrveranstaltung, so kann in RWTHonline von der Prüfungsleistung zurückgetreten werden.
3. Planung der Semester
Da die Art und Dauer der Forschungspraktika Ihre Möglichkeiten Vorlesungen zu hören einschränken könnte, sollten Sie sich im dritten Schritt Gedanken über ihre Semesterplanung machen. Hierbei helfen folgende Leitfragen:
- Wann und wo absolviere ich meine Forschungspraktika?
Es gibt die Möglichkeit, die Forschungspraktika im Semester oder in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.
Des Weiteren sollte das Forschungspraktikum rechtzeitig mit dem Arbeitskreis abgesprochen werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei externen Forschungspraktika, beispielsweise in der Industrie, sollte viel Zeit zur Organisation eingeplant werden.
- Ist ein Auslandsaufenthalt geplant?
Ein externes Forschungspraktikum im Ausland hat Auswirkungen auf die besuchbaren Vorlesungen und wird am besten für das dritte Semester eingeplant.
Dies liegt einerseits daran, dass im ersten Mastersemester das nötige Fachwissen noch fehlt und andererseits daran, dass die meisten Vorlesungen nur im Jahresturnus gehalten werden. Bei einem Auslandsaufenthalt im zweiten Semester ist zu beachten, dass die einjährig angebotenen Pflichtvorlesungen erst im vierten Semester besucht werden können, wodurch die Masterarbeit aufgrund der fehlenden CPs, erst im fünften Semester begonnen werden kann.