Wechsel der Prüfungsordnung

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Karl-Heinz Klöss

Referent des Prüfungsausschusses / Lehrkoordinator

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+49 241 80 94640

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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Wechsel aus der alten in die neue Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Chemie.

Wenn Sie über einen Wechsel der Prüfungsordnung nachdenken, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei Herrn Klöss. Kommen Sie einfach in die offene digitale Sprechstunde.

Wir empfehlen den Wechsel der Prüfungsordnung aktuell (August 2023) Studierenden, denen noch Leistungen aus den ersten drei Fachsemestern fehlen (vor allen Dingen, wenn das Modul TMCA fehlt).

WICHTIG: Das Antragsformular für den Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie jetzt im Download-Center!

 

Bachelorstudiengang Chemie - Wechsel der Prüfungsordnung

Freiwilliger Wechsel

Ein freiwilliger Wechsel der Prüfungsordnung ist auf Antrag möglich (§16 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung). Der Antrag muss innerhalb von bestimmten Fristen eingereicht werden:

  • bis zum 21. August für einen Wechsel zum Wintersemester
  • bis zum 21. Februar für einen Wechsel zum Sommersemester

Nach einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist ein Wechsel zurück in die alte Prüfungsordnung ausgeschlossen!

Das Antragsformular für den Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie jetzt im Download-Center.

Zwangsläufiger Wechsel

In der neuen Prüfungsordnung 2021 ist eine Übergangszeit für die alte Prüfungsordnung festgelegt (§16 Abs. 3):

"Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2021/2022 in den Bachelorstudiengang Chemie eingeschrieben haben, ... können längstens bis zum Wintersemester 2024/2025 nach der Prüfungsordnung vom 26.10.2010 in der jeweils gültigen Fassung studieren. Nach dem Ablauf des Wintersemesters 2024/2025 erfolgt ein Wechsel in diese Prüfungsordnung zwangsläufig."

Welche Studienleistungen werden bei einem Wechsel der Prüfungsordnung anerkannt?

Die meisten in der alten Prüfungsordnung erbrachten Leistungen werden entsprechend der Äquivalenzliste der neuen Prüfungsordnung beim Wechsel automatisch anerkannt. Die Anerkennungen werden ausführlich in der Präsentation auf der Seite "Vergleich der Prüfungsordnungen" dargestellt.

Ausnahme:

  • Das Modul Studentische Übungsbetreuung und das Seminar Moderne Methoden: Physikalische Chemie entfallen in der PO 2021 und können nur als zusätzliche Prüfungsleistung anerkannt werden.
  • Zu dem Modul Statistische Thermodynamik der PO 2021 gibt es kein anerkennbares Modul in der PO 2010.
  • Wenn Sie mehr Wahlbereich-Module absolviert haben, als Sie benötigen, dann geben Sie bitte in dem Antragsformular an, welche für den Wahlbereich anerkannt werden sollen. Die weiteren Module können als zusätzliche Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Zusätzliche Prüfungsleistungen werden gemäß § 8 der übergreifenden Prüfungsordnung "mit ihren Ergebnissen als Zusatzleistung in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen".

Die von Ihnen in dem Antragsformular festgelegte Zuordnung der Wahlpflicht- und Wahlbereichsmodule sowie der zusätzlichen Prüfungsleistungen können gemäß § 8 "im Nachhinein ... festgelegt werden. Die Erklärung ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Prüfungsleistung des jeweiligen Studiengangs schriftlich oder elektronisch beim ZPA einzureichen."