Aktueller Stand - Corona und Praktikumsbertrieb

17.04.2020

Aufgrund einer teils widersprüchlichen Informationslage und der Notwendigkeit einer täglichen Neubewertung der Situation sind diese Informationen mit einer hohen Unsicherheit für alle Beteiligten verbunden.

Wir beziehen uns im Wesentlichen auf folgende Informationen:

Aus den aktuellen Regelungen an der RWTH geht hervor, dass Praktika zunächst bis 04.05.2020 nicht stattfinden dürfen.

Der Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 nimmt ebenfalls zu den Praktika Stellung:

"In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden."

Momentan dürfen wir trotz dieser positiven Aussichten ausschließlich Online-Lehrveranstaltungen sowie bestimmte mündliche Prüfungen in Form von Videoschaltungen durchführen. Die Fachgruppe bemüht sich deshalb, sämtliche Lehrveranstaltungen und auch die Praktika, soweit möglich, zu digitalisieren.

Saalpraktika im Bachelor:

Für die Praktika der Physikalischen Chemie (Modul PC-A) sowie der Technischen und Makromolekularen Chemie (Modul TMC-A) ist eine Virtualisierung der Versuche größtenteils bzw. vollständig möglich. Für die Praktika der Anorganischen Chemie und der Organischen Chemie ist eine Digitalisierung nur bedingt möglich und die experimentelle Durchführung essentiell. Die Institute und leitenden Assistenten erstellen deshalb aktuell zusammen mit Herrn Prof. Kögerler und Herrn Klöss Szenarien, wie aktuelle Hygienevorschriften und Sicherheitsabstände in den Saalpraktika umgesetzt werden können. Bitte kontrollieren Sie täglich, ob in RWTHmoodle neue Informationen bereitgestellt wurden!

Aufgrund der aktuellen Informationslage gehen wir aktuell davon aus, dass wir zum 4. Mai mit den Saalpraktika im Bachelor Chemie unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und dem bestmöglichen Schutz aller Studierenden und Assistenten beginnen können. Wir empfehlen deshalb dringend allen noch im Ausland befindlichen Studierenden rechtzeitig (d.h. noch dieses Wochenende) nach Deutschland einzureisen, damit die 14-tägige Quarantänefrist eingehalten werden kann!

Informationen zu den Einreisebestimmungen und der Quarantänefrist finden Sie auch auf der Homepage des Gesundheitsamts.

Abschlussarbeiten und Forschungspraktika:

Nach Maßgabe des Bundes hoffen wir, dass auch Master-Abschlussarbeiten, sofern im Laboralltag die Einhaltung der Abstandsregelungen und der Hygienevorschriften zulässt und der Schutz der Mitarbeiter und Studierenden gewährleistet werden kann, ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich sind. Die Entscheidung hierüber liegt - sofern die RWTH ab dann offiziell wieder die Durchführung von Praktika erlaubt - bei den direkten Betreuern, die für die Implementierung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich sein werden. Sollte die Abschlussarbeit aufgrund der Corona-Einschränkungen nur verzögert aufgenommen oder durchgeführt werden können, ist eine Verlängerung über den Prüfungsausschuss Chemie auf Antrag möglich. Insbesondere der Prüfungsausschuss Chemie ist sich der aktuell schwierigen Situation der Studierenden bewusst und wird dies in den Entscheidungen auch berücksichtigen. Studierende, die aus dem Ausland einreisen, müssen die vorgeschriebene 14-tägige Quarantänefrist einhalten. Bachelor-Abschlussarbeiten sowie Forschungspraktika werden möglicherweise erst später begonnen bzw. wieder aufgenommen werden können. Sobald uns konkrete Informationen vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Nichterfüllen von Voraussetzungen aufgrund der Corona Einschränkungen:

Das Thema Voraussetzungen wird im Prüfungsausschuss Chemie am kommenden Dienstag, 21.4.2020 behandelt. Sobald verbindliche Entscheidungen dazu vorliegen wird Herr Klöss Sie informieren.

Ausfälle durch Erkrankung oder Quarantäne:

Die Entscheidung über mögliche Alternativleistungen oder eine individuelle Studienplanung sind immer Einzelfallentscheidungen und abhängig von der jeweiligen persönlichen Situation und dem Zeitraum und Umfang des Ausfalls. Daher ist keine pauschale Aussage möglich. Für den Fall einer Erkrankung oder Quarantäne wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter des Geschäftszimmers Chemie, um Ihre Situation und die Möglichkeiten abzuklären. Die Fachgruppe Chemie wird sich bemühen, Verzögerungen im Studienverlauf wenn möglich zu verhindern.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihre Fragen weitestgehend beantworten und bitten um Verständnis, sollte sich die Situation in den nächsten Tagen - z. B. aufgrund steigender Fallzahlen - wieder verändern.

Wir bemühen uns Sie bei Veränderungen weiter auf dem Laufenden zu halten und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.